Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung (Für alle Filialen und Onlinegeschäft) 
    1. Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Lieferbedingungen abweichende Bedingungen oder Erklärungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
    2. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und in Zukunft mit uns bestehenden rechtsgeschäftlichen Beziehungen hinsichtlich des Verkaufs und der Lieferung von Ware.
    3. Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen gelten nur für unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Angebot und Vertragsschluss
    1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme durch den Kunden freibleibend und unverbindlich. Für die Annahme und die Ausführung von Bestellungen, mit Ausnahme von Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr, ist unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Die Annahmefrist für die Bestellung von Lagerartikeln beträgt in diesen Fällen für uns 1 Woche. Für die Annahme von Bestellungen von Beschaffungsartikeln behalten wir uns eine Frist von 2 Wochen vor. Beanstandungen unserer Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang, schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt das Geschäft als zu den von uns schriftlich bestätigten Bedingungen als zustande gekommen. Für die Annahme und Ausführung von Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr ist unsere elektronische Bestätigung maßgebend. Die Annahmefrist einer Bestellung beträgt in diesen Fällen für uns 2 Werktage, Beanstandungen unserer elektronischen Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, nach Zugang auf elektronischem Wege geltend zu machen, ansonsten gilt das Geschäft als zu den von uns elektronisch bestätig- ten Bedingungen als zustande gekommen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Die Bestellungen des Kunden im elektronischen Geschäftsverkehr müssen unter Angabe der Kundennummer und der geheimen PIN des Kunden, außerhalb des elektronischen Geschäftsverkehrs unter dem Briefkopf des Kunden und unter Angabe der Kundennummer erfolgen. Für den Fall, dass der Besteller mit uns an ein gemeinsames System zum Austausch von digitalen Signaturen angeschlossen ist, muss die digitale Signatur des Bestellers für die Bestellung im elektronischen Geschäftsverkehr verwendet werden.
    2. Unser Abschlussvertreter ist nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen. Sondervereinbarungen mit dem Abschlussvertreter bedürfen daher stets unserer schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.
    3. Vereinbarungen über Hardware (inkl. Betriebssoftware) einerseits und solche über Anwendersoftware andererseits stellen zwei rechtlich selbstständige und voneinander unabhängige Verträge dar, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, selbst wenn sie auf einer einheitlichen Bestellung und/oder einer einheitlichen Auftragsbestätigung beruhen. Rechtliche Mängel und/oder Leistungsstörungen in dem einen Vertragsverhältnis haben keine Auswirkungen auf das andere.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Vermögensverschlechterung des Kunden, Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentverhältnissen. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (€). Wir berechnen die Preise nach unserer am Tage des Vertragsschlusses mit dem Kunden vereinbarten gültigen Preisliste, soweit nicht andere Preise schriftlich bestätigt sind. Sofern nicht ausdrücklich Festpreise von uns bestätigt wurden, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen insbesondere aufgrund der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangter Entgelte oder Materialpreisänderungen, Transportkostenänderungen oder Änderungen öffentlicher Abgaben eintreten. Diese werden wir durch Kunden auf Verlangen nachweisen. Sollten die Listenpreise seit Vertragsabschluss jedoch um mehr als 10 % gestiegen sein, so steht dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
    1. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Ladengeschäften in den Preisen enthalten. Hingegen ist die gestzl. Mwst. in den Preisen unseres Onlineangebotes nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    2. Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Lager. Bei Versendung trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
    3. Unsere Rechnung ist sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung gewährt. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Eintritt und die Folgen des Zahlungsverzuges.
    4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. In diesem Umfang ist auch ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.
    5. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden unser Zahlungsanspruch gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern, es sei denn, der Kunde erfüllt unseren Zahlungsanspruch oder leistet hierfür Sicherheit. Wir können für die Zahlung oder Sicherheitsleistung durch den Kunden eine angemessene Frist setzen, wenn wir zugleich Zug um Zug die Lieferung der Ware anbieten. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.
    6. Wir erteilen bei einem Kontokorrentverhältnis mit einem Kunden, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Monats einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beider- seitigen Ansprüche (einschließlich Zinsen) verrechnet. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses muss der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang erheben. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Erhebung von Einwendungen ist deren Eingang bei uns. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge werden wir den Kunden bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass Forderungen ihm zu Unrecht belastet wurden oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
  4. Lieferfristen, Versand, Gefahrübergang, höhere Gewalt und Verzug
    1. Soweit Lieferfristen und Termine nicht anderweitig verbindlich vereinbart sind, beträgt die gewöhnliche unverbindliche Lieferfrist ca. 4 Tage für Lagerartikel und ca. 6 Wochen für Beschaffungsartikel. Auch wenn Lieferfristen verbindlich vereinbart wurden, kommen wir ohne Mahnung des Bestellers nicht in Verzug. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, sie sind zuvor verbindlich zugesichert worden.
    2. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Mehrkosten für eine Versendung der Ware ins Ausland trägt der Kunde. Soweit die Ware nicht erfolgreich an den von dem Kunden bestimmten anderen Bestimmungsort zugestellt werden kann und die Ware deshalb an den Sitz des Kunden geliefert oder nochmals an den anderen Bestimmungsort geliefert werden muss, trägt der Kunde den hierdurch entstehenden Mehraufwand. Soweit nicht Selbstabholung bzw. Abholung durch Dritte vereinbart ist und der Kunde hierzu keine besonderen Weisungen erteilt hat, sind wir berechtigt, den Spediteur oder Frachtführer, Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel selbst zu bestimmen, Ziff. 3.1 bleibt unberührt.
    3. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der endgültigen und vollständigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung etwa vertragsgemäß noch vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
    4. Lieferfristen sind eingehalten, wenn die Ware von uns ab Lager fristgemäß versandbereit gehalten bzw. bei Versendung auf Wunsch des Kunden fristgemäß zum Versand gegeben wird. Soweit wir nicht ausdrücklich auch die Versendung der Ware selbst übernommen haben, stehen wir für die rechtzeitige und schnelle Beförderung nicht ein.
    5. Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen und gesondert abzurechnen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und auf seine berechtigten Interessen ausreichend Rücksicht genommen wird.
    6. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 4.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
    7. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Aus- und Einfuhrverbote und sonstige derartige Eingriffe gleich, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder unserem Lieferanten eintreten. Vom Eintritt des Ereignisses der höheren Gewalt, das eine bevorstehende Lieferung behindern wird, haben wir den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und insofern etwa bereits von ihm geleistete Vorschusszahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
    8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    9. Eine Rücknahme von Einwegverpackungen erfolgt nicht, soweit ein duales System der Abfallbeseitigung eingerichtet wurde, an dem Hersteller bzw. Vertreiber der Ware beteiligt sind und das von den zuständigen Behörden nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung anerkannt worden ist. Paletten und Mehrwegverpackungen sind zu bestimmten, mit uns vereinbarten Zeiten zurückzugeben.
      Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, nicht zulässig. Die Kosten für den Rücktransport von Verpackungen trägt der Kunde.
  5. Mängelhaftung
    1. Der Kunde hat die angelieferte oder im Ladengeschäft gekaufte Ware unverzüglich auf etwaige Fehlmengen, Transportschäden oder offensichtliche Mängel zu untersuchen und uns über etwaige Feststellungen dieser Art unverzüglich zu informieren. Beim Empfang der Ware festgestellte offensichtliche Beschädigungen oder Fehlmengen hat sich der Kunde durch den Frachtführer oder dessen Beauftragten bescheinigen zu lassen. Die Ansprüche des Kunden auf Haftung wegen Mängeln setzen voraus, dass der Kunde seinen ihm nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist.
    2.  Öffentliche Äußerungen, insbesondere in der Werbung, über bestimmte Eigenschaften der Ware gehören nur dann zu der mit dem Kunden getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde, ansonsten bleiben sie unberücksichtigt. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist eine Einbau- oder Montageanleitung nicht geschuldet. Etwa mit der Ware gelieferte Hinweise zur Montage oder anwendungstechnische Hinweise sind unverbindlich und begründen für uns keine Haftung, sie befreien den Kunden nicht von der Obliegenheit von eigenen Prüfungen und Versuchen im Zusammenhang mit einer Montage bzw. einem Einbau.
    3. Wir behalten uns vor, einen Mangel zunächst nach unserer Wahl vor Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder Mangelbeseitigung zu beseitigen. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
    4.  Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufes (Rücktritt) oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
    5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
    6. Eine Rücknahme mangelfreier Ware bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Im Falle der Rücknahme einer mangelfreien Sache ist der Kunde verpflichtet, an uns eine Versandkostenpauschale gemäß der mit dem Kunden vereinbarten, gültigen Preisliste zu zahlen. Extra-Artikel (Besorgungen) und Artikel, die seit der Lieferung geändert wurden, können weder umgetauscht noch gutgeschrieben werden. Ebenso ausgenommen von der Rücknahme sind so genannte Direktbelieferungsartikel; diese werden gesondert ausgewiesen und gekennzeichnet.
    7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer- weise eintretenden Schaden begrenzt.
    8.  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    9.  Soweit den Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung besteht, ist unsere Haftung im Rahmen von Ziffer 5.4 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    10. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Gesamthaftung, Rücktritt
    1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in Ziffer 5 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden wie in § 823 BGB.
    2. Die Begrenzung nach Ziffer 6.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
    3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Kunden vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
    2. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
    4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum über- trägt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
    5. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
    6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
    7. Wir können bei Zahlungsverzug, Zahlungsabstellung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Kunden verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wir behalten uns den unmittelbaren Einzug dieser Forderungen vor. Verfügungen über diese Forderungen sind ab diesem Zeitpunkt nur mit unserer Zustimmung wirksam, ferner kann die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verlangt werden.
    8. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  8. Preislisten/Service-Umweltpauschale/GEMA
    Es gelten die individuell mit dem Kunden vereinbarte(n) Preisliste(n) und die Servicepauschalen. Bei jeder Bestellung wird eine Umweltpauschale von 0,45 Euro zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer berechnet. Im Kaufpreis für unbespielte Tonträger/Speichermedien in Deutschland sind Urheberrechtsabgaben (GEMA-Gebühren) enthalten. Im Fall des Exports von unbespielten Tonträgern/Speichermedien ist der Kunde entsprechend den für ihn geltenden, nationalen Rechtsvorschriften zur Abführung von Urheberrechtsabgaben verpflichtet, sofern dieses Recht nicht uns zur Abführung der Abgaben verpflichtet.
  9. Datenschutz, Vertragsbestimmungen
    1. Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
    2. Bei Unterlagen, die im elektronischen Geschäftsverkehr zustande gekommen sind, wird der Text der Bestellung des Kunden und unsere Auftragsbestätigung von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen zugänglich gemacht.
  10. Gerichtsstand, Rechtswahl, Wechsel d. Vertragspartners
    1. Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Beteiligten aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Hoyerswerda. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
    2. Für die Beziehungen zwischen den Beteiligten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.